UVV-Überprüfungen durch E.P. Service

UVV-Überprüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sind eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Gewährleistung der Betriebssicherheit.
Sie dienen dem Schutz von Mitarbeitern und dem sicheren Zustand von Arbeitsmitteln und Lagereinrichtungen.

Die Prüfungen erfolgen nach den geltenden DGUV-Regeln und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Für Lagereinrichtungen gilt hierbei insbesondere die
DGUV Regel 108-007 (vormals BGR 234) in Verbindung mit der DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“.
Diese schreiben regelmäßige Kontrollen durch befähigte Personen vor – die Prüffrist wird gemäß der Gefährdungsbeurteilung, in der Regel jedoch mindestens einmal jährlich, festgelegt.

Nach mängelfreier Prüfung werden die geprüften Einrichtungen mit einem aktuellen Prüfsiegel versehen und im Prüfbuch dokumentiert.

    • Regale
    • Stapler
    • Flurförderfahrzeuge
    • Hebezeuge
    • Leitern
    • Türen
    • Tore

UVV Prüfung Mobilkran

    • Regale
    • Stapler
    • Flurförderfahrzeuge
    • Hebezeuge
    • Leitern
    • Türen
    • Tore

UVV Prüfung Mobilkran

Von E.P. Service durchgeführte Prüfungen umfassen:

  • Regalanlagen nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007
  • Gabelstapler und Flurförderzeuge nach FEM 4.004 sowie DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27)
  • Hebezeuge, Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel nach Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Regel 100-500
  • Leitern, Tritte, Türen und Tore gemäß den einschlägigen DGUV-Informationen und DIN-Normen

Durch regelmäßige UVV-Prüfungen stellen Sie sicher, dass Ihre Arbeitsmittel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ein sicherer, störungsfreier Betrieb gewährleistet bleibt.

Bilder aus der Praxis